Tour-de-Suisse 2011
  Verkehrsregeln
 
Liebe Tourteilnehmer,
nachfolgend einige Verkehrsregeln für die Schweiz.        

       Auszug aus den Verkehrsregeln Schweiz
         Die Eidgenossen sind bekannt für ihre hohen Bußgelder, deshalb solltet Ihr unbedingt
         die Verkehrsregeln in der Schweiz kennen.
           
          Tempolimits, Alkohol und Handygebrauch
·         Die Verkehrsregeln in der Schweiz lassen einen maximalen Blutalkoholwert von 0,5‰ zu. Bei einem Wert zwischen 0,5 und 0,79‰ kann eine Strafe von maximal 3140€ fällig werden. Bei Werten über 0,8‰ können im Extremfall über 25000€ Strafe erhoben werden
·         Telefonieren ist während der Fahrt nur mit Freisprechanlage erlaubt, Bußgeld 64€
Tempolimits
·         50 km/h Innerorts
·         80 km/h auf Landstraßen
·         100 km/h auf Schnellstraßen
·         120 km/h auf der Autobahn. Die Bußgelder sind auch hier so hoch, dass es sich lohnt, die Verkehrsregeln in der Schweiz zu befolgen

Bußgelder
            innerhalb geschlossener Ortschaften:
·    1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
·    6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
·    11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 250 SFr
·    15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige
            außerhalb geschlossener Ortschaften auf Autostraßen:
·    1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 40 SFr
·    6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 100 SFr
·    11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 160 SFr
·    16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 240 SFr
·    > 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige
            auf der Autobahn:
·    1 bis 5 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 20 SFr
·    6 bis 10 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 60 SFr
·    11 bis 15 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 120 SFr
·    16 bis 20 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 180 SFr
·    21 bis 25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: 260 SFr
·    25 km/h über der Höchstgeschwindigkeit: Anzeige
            Vorfahrt
·       Auf Passstraßen muss dem aufwärts fahrenden Fahrzeug und auf Poststraßen den Postbussen Vorrang gewährt werden.
·       An Rechts-vor-Links-Kreuzungen müsst Ihr Schienenfahrzeugen Vorfahrt gewähren.
·       Kreisverkehr: Falls nicht anders ausgeschildert, hat der Kreisverkehr Vorfahrt.
 
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