Tour-de-Suisse 2011
  Haftungsausschluss
 

Haftungsausschluss

Für jede von oder in Kooperation mit den FJR-Tourern Deutschland angebotene Veranstaltung gelten die im folgenden aufgeführten Ausschlüsse, es sei denn, die Organisatoren verzichten ausdrücklich auf einzelne Punkte oder erweitern die Ausschlüsse:

AufzählungVerantwortlichkeit und Haftungsbeschränkungen der Teilnehmer

Die Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer, Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an allen Veranstaltungen derFJR-Tourer Deutschlandteil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss nach der Ausschreibung vereinbart wird. Wenn der Fahrer nicht selbst Eigentümer oder Halter des von ihm benutzten Motorrads ist, gibt er im Zusammenhang mit der Nennung eine entsprechende Verzichtserklärung des Kfz-Eigentümers oder des Kfz-Halters ab.

Die Teilnehmer (Fahrer,Bei-/Mitfahrer,Eigentümer und Halter) erklären mit Abgabe der Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen,und zwar gegen
Aufzählungden Veranstalter sowie die für die Organisation und Durchführung der Reise verantwortlichen Personen
AufzählungFJR-Tourer Deutschland,  deren Gründer, handelnde Personen, sowie mit der Durchführung der Fahrt beauftragte Mitglieder und Hilfspersonen
AufzählungBehörden und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen
Aufzählungdie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.

Gegen
Aufzählungdie anderen Teilnehmer (Fahrer, Bei-/Mitfahrer), deren Helfer,
Aufzählungdie Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
Aufzählungden/die eigenen Fahrer, Mitfahrer und eigene Helfer
verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art, für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher und außervertraglicher Haftung sowie für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

 

AufzählungAllgemeine Bestimmungen

Für diese Ausschreibung sowie die Rechtsverhältnisse der Beteiligten untereinander gilt deutsches Recht.
Für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Beteiligten ist das Gericht am Wohnsitz desjenigen Beteiligten zuständig, gegen den sich die Klage richtet.

 
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